Zitat:
Zitat von PWN
Der hatte mir das auch gesagt, daß die Gehaltszahlungen auf die Abfindung angerechnet werden können.
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Das ist aber letztlich im Rahmen der Verhandlung so: Der AG sagt: "Er ist so lange freigestellt und muss nichts arbeiten, dafür zahl ich weniger Abfindung", z.b. das ist ein Argument ob der AG damit durchkommt, hängt vom Verhandlungsgeschick des Anwalts und der Stärke deiner Position ab (z.b. lange Betriebszugehörigkeit).
Eine gesetzliche Grundlage, dass man das so machen muss gibt es nicht.
Als Anwalt würde ich da evtl. lapidar sagen: "Mein Mandant hätte ja gearbeitet bis zum Schluss wenn sie das gewollt hätten, ich sehe da keinen Grund irgendwas anzurechnen. Wir haben die Arbeitsleistung immer angeboten. Die Freistellung ging ja von ihnen aus, dazu hat sie keiner gezwungen."
MfG
Matthias