Hallo,
Um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen, ging ich für 3 Monate im September '08 in eine Transfergesellschaft (TG). Der 3-Seiten-Vertrag (Ich, ex-Arbeitgeber, TG) sah vor, dass ich bei Verlassen der TG vom AG eine Abfindung erhalten sollte. In der Zwischenzeit hat der AG Insolvenz beantragt und steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Jetzt ergeben sich daraus einige Fragen:
- muss ich irgendwie aktiv werden, um evtl. die Abfindung doch noch zu erhalten?
Zwischenzeitlich bekam ich die Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Jahres, in der die Abfindung mit aufgeführt war; der Betrag war jedoch nicht bei mir eingegangen (wahrscheinlich durch den Insolvenzverwalter gestoppt). Ich habe auf diesen Fehler aufmerksam gemacht, oder
- ist der Steuerbescheid korrekt, d.h. dadurch dass ich Anspruch auf das Geld habe, muss ich auch darauf Steuern zahlen (käme mir sehr merkwürdig vor)?
Seit Januar bin ich arbeitslos gemeldet. Die BfA hat mir eine Sperrfrist eingeräumt, mit dem Hinweis, dass ich ja einen Aufhebungsvertrag (der 3-Seiten-Vertrag) unterschrieben habe. Im Gespräch wurde ich mehrfach gefragt, ob ich gegen meinen AG Klage erhoben habe (habe ich nicht, wozu auch?). Mir wurde jedoch nicht gesagt, warum dies irgendeine Bedeutung haben sollte.
- Muss ich, um dem Anspruch auf ALG zu genügen, meinen AG verklagen?
- Welchen Einfluss hat die Abfindung auf mein Recht auf ALG? Müsste ich meinen AG auf Erfüllung des 3-Seiten-Vertrages, sprich die Bezahlung der Abfindung, verklagen, um Anspruch auf ALG zu haben?
Wohl gemerkt, ich habe die Abfindung schon abgeschrieben, erwarte nicht, dass sie noch bezahlt werden kann. (und sollte dies meinen ehemaligen AG retten, bin ich auch gern dazu bereit). Meine Befürchtung aufgrund der Gespräche mit der BfA ist, dass ich mir ein "Eigentor schieße", wenn ich gegen meinen ex-Arbeitgeber nicht massiv vorgehe.
Vielen Dank