AW: Betriebsbedingte Kündigung
Nein, wenn der AG formal korrekt betriebsbedingt kündigt steht dir keine Abfindung zu. Das ist im deutschen Recht so pauschl nicht vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis ist auch kein Sparvertrag auf eine Abschlusszahlung um es mal so auszudrücken.
Viele Arbeitgeber zahlen allerdings Abfindung um sich einen Rechtstreit zu ersparen. Dabei können sie auf §1a KSchG zurückgreifen und z.b. 0,5 Gehälter pro Bechäftigungsjahr als Abfindung anbieten wenn der AN auf eine Klage verzichtet.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann es auch anders aussehen, dann wird u.U. ein Sozialplan mit Abfindungsregelungen erstellt.
MfG
Matthias
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