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Alt 27.01.2009, 09:34
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Standard Kurzarbeitergeld bei Urlaub, Feiertag, selbst. Beschäftigung

Guten Tag allerseits,

ich habe drei Spezialfragen zu Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit an einem Tag der Woche (Freitag).

Was wird gezahlt, wenn der Freitag ein Feiertag ist?

Wie ist es mit dem Urlaub? Wird sein Urlaubsanspruch für die Zeit der Kurzarbeit um jeweils diesen einen Tag gekürzt? Oder bleibt die vorherige Höhe bestehen? Beispiel: 3 Wochen Sommerurlaub. Muß mein Mann dann auch die Freitage nehmen oder sind die automatisch frei, weil sein Anspruch ohnehin gekürzt wurde? Und wieviel wird überhaupt für einen Urlaubstag gezahlt von wem?

Schließlich die Frage zum Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit. Er hat seit mehreren Jahren nebenbei als Ingenieur gearbeitet mit stark schwankenden Umsätzen. Netterweise sieht es im Moment besser aus. Um wieviel darf bei einem Selbständigen das Einkommen schwanken, ohne dass es als Mehrverdienst auf das Kurzarbietergeld angerechnet wird?

Tausend Dank!

Gudrun

P.S. Auf die Personalabteilung ist nicht zu setzen bei den Fragen, die haben schon einfachere Dinge nicht gewußt, die wir dann im Internet gefunden haben. Und der Betriebsrat ist dermaßen überlastet und daher auch Teil-Unwissend, dass wir es lieber hier probieren.
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Stichworte
feiertag, kurzarbeitergeld, selbständige tätigkeit, urlaub

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