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Alt 17.01.2009, 10:20
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Frage Kündigung Schwerbehinderter

Hallo zusammen,

unser Unternehmen ist ein Dienstleistungsunternehme n aus Ostdeutschland. Unser Dienst findet jedoch ausschließlich in Westdeutschland statt.

Wir versehen an unserem Standort als externer DL unsere Tätigkeit im Wachdienst (Wach- und Objektschutz) für unseren Auftraggeber.

Es gibt bei uns 2 MA mit 50% Schwerbehinderungvon denen einer ich bin. Diese haben ja einen besonderen Kündigungsschutz und können meines Wissens ohne Zustimmung des Integrationsamtes nicht gekündigt werden. Gilt das auch bei so kleinen Firmen wie unserer? Wir haben ca. 50 MA im Wachdienst an verschiedenen Standorten. An unserem StaO arbeiten 13 MA.

Wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn unsere Firmaden Auftrag verliert.

Wir sind seit vergangenem Jahr dort beschäftigt, wobei 2 MA vom Auftraggeber übernommen wurden (§ 613a BGB) und dort bereits 8 Jahre beschäftigt waren. Diese Jahre sind den MA angerechnet worden. Allerdings steht in den Lohnabrechnungen immer nur der Eintritt im vergangenen Jahr.

Wie sehen bei diesen MA die Kündigungsfristen und die eventuelle Abfindungshöhe aus?

Viele Grüße
Atlan
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Stichworte
abfindung, kündigung, kündigungsfrist, schwerbehinderung

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