#1 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 23:22
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Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 4
Beitrag Wer kennt sich aus bei Kurzarbeit ???

1. Frage :

Hat der AG die Plicht das Kurzarbeitergeld dem AN vorrauszuzahlen? Wenn ja, wo ist das im Gesetz geregelt?

2.Frage:

Wird Kug durch einen Leistungsantrag jeden Monat wieder neu beantragt?

Vielen lieben Dank schonmal
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Stichworte
geldleistung, kurzarbeit, kurzarbeitergeld

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