#2 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 07:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2008
Beiträge: 5.337
Standard AW: Wer kennt sich aus bei Kurzarbeit ???

Hallo, F123456

schau mal nach den §§ 169 bis 182 SGB III, vieleicht hilft dir das weiter.
Die Anzeige markiert den Beginn der Gewährung von Kurzarbeitergeld:
Es wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeiteingegangen ist.

Gruß FS
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Stichworte
geldleistung, kurzarbeit, kurzarbeitergeld

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