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Alt 06.01.2009, 19:18
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Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 1
Standard In wie weit ist die Erfassung, Speicherung und Bewertung der Arbeitsaktivitäten eines Arbeiters mittel Software rechtswidrig?

Sehr geehrte Damen und Herren des Forums für Arbeitsrecht,

Zurzeit schreibe ich eine Abschlussarbeit über die Einführung einer Software, die es ermöglicht Lageraktivitäten von Lagerarbeitern zu erfassen, zu speichern und mit Hilfe von Kennzahlen zu bewerten. Zum Beispiel die Ermittlung und Beurteilung der Arbeitslast pro Stunde und dem darauf aufbauenden Einsatz von Prämienlohn.
Bezüglich der Konfliktpunkte mit dem Arbeitsrecht bin ich mir unsicher und erbitte mir Ihrerseits eine kleine Hilfestellung.

Nach meiner bisherigen Recherche ist bei der Einführung solcher Informationstechnologie der Betriebsrat gemäß §87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Falls ein Betriebsrat existiert.
Des Weiteren könnte eine Verletzung des Grundgesetzes vorliegen, wenn der Arbeiter in seiner Würde verletz würde. Wann könnte etwas Derartiges überhaupt bei der oben genannten Thematik geschehen?
Auch könnte ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gemäß BDSG vorliegen. Wird gemäß §6a BDSG der Betroffene erheblich beeinträchtig, dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden, die der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen.
Fällt die Datennutzung der Lagerarbeiter unter die Wahrung berechtigter Interessen gemäß §28 BDSG oder unter die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes gemäß §31 BDSG?
Existieren weitere Ansatzpunkte, die die Überwachung von Lagerarbeitern mittels Lagerverwaltungssoftware für rechtswidrig halten und damit die Einführung solcher Software einschränken?


Vielen Dank für Ihre Mühe.
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Stichworte
bewertung der arbeit, datenschutz

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