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Alt 04.01.2009, 13:20
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Pfeil Zahlungsunfähigkeit bzw. Vorfinanzierung des AG bei Kurzarbeit? Was tun?

zu meiner Frage:

Wenn ich als Arbeitgeber nun für meinen Betrieb Kurzarbeit zugelassen bekommen hab vom Arbeitsamt. Zahlt mir das Arbeitsamt das KUG ja erst viel später (z.b. 3 Monate)(Gibt es da eine gesetzliche Frist eigentlich? bzw. wann zahlt mir das Arbeitsamt denn das erste Kurzarbeitergeld) . Ich muss also Geld haben um meinem Mitarbeiter Lohn und das vorrausgezahlte KUG zu überweisen. Nun wenn ich als Arbeitgeber aber nun nicht Lequide bin, was mache ich dann? Welche Möglichkeiten habe ich da nun? Kann ich mit dem Arbeitsamt reden und sagen die sollen mir KUG jeden einzelnen Monat überweisen damit ich meine Mitarbeiter bezahlen kann ? Oder kann ich die komplette Summe vom Arbeitsamt im voraus bekommen? Wie ist das da und Frage ich zu Vorfinanzierung von Kug meine eigene Bank um Rat und Geld? An wen wende ich mich da?
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kurzarbeit, kurzarbeitergeld

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