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Alt 01.01.2009, 13:55
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Standard Ausbleiben des Lehrlingsgehalt

Hallo zusammen,
ich bin Auszubildender zum Mediengestalter im 3. Lehrjahr und arbeite in einer kleinen Agentur. Bislang war nur mein Ausbilder neben mir als Lehrling als Grafiker in der Agentur tätig. Die Anmeldung zur Prüfung im Mai liegt bereits im Unternehmen, oder wurde vlt. sogar schon verschickt. Das erwähne ich an dieser Stelle, da ich gehört hab, dass man ab einem halben Jahr vor der Prüfung, egal was dann im Unternehmen passiert, die Ausbildung zu Ende machen kann.

Nun ist die Situation so, dass mein Ausbilder zum 31.12.08 gekündigt wurde. Hinzu kommt, dass die letzten 3 Lehrlingsgehälter nicht gezahlt wurden und ich nicht weiß, was mit dem nächsten (Mitte Januar) sein wird. (Insolvenzverschleppung liegt auf Grund langfristiger, positiver Wirtschaftsprognose nicht vor).
Meine Frage daher, was sollte ich nun tun?

Ich habe mir überlegt meinem Chef zu sagen, dass ich zu Hause bleibe, bis alle Gehälter gezahlt wurden. Ein Freund riet mir allerdings, dass mir mein Chef dann Abmahnungen bezüglich Arbeitsverweigerung schicken könnte, mit anschließender Kündigung. Ist das korrekt?

Desweiteren habe ich im internet in foren gelesen, dass ich meine vergütung schriftlich mit einer frist von 14 tagen einfordern soll, andernfalls sollte ich mir einen anwalt suchen und das Geld einklagen. Persönlich würde ich diesen Schritt gerne verhindern, doch wenn es keine andere lösung gibt, würde ich ihn auch in erwägung ziehen.

Ich hoffe ich konnte in den knappen sätzen die situation ein wenig darstellen. ich werde alle paar stunden versuchen hier vorbeizuschauen, wenn ihr also fragen habt, fragt.

Vielen Dank im vorraus allen die sich mit diesem Thema beschäftigen.
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Stichworte
ausbildung, vergütung

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