Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine Frage zur
JAV.
Kann ein JAV-Mitglied, welches freiwillig während der Amtsperiode zurückgetreten ist, trotzdem einen schriftlichen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung stellen (Rücktritt Ende August 2008 - Ende der Ausbildung Anfang Juli 2009)?
Also besteht der
Kündigungsschutz? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage kann man sich beziehen?
Im § 78 a BetrVG ist darüber leider nichts genaueres herauszulesen.
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße