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Alt 22.12.2008, 09:45
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Beiträge: 7
Standard Freiwilliger Rücktritt aus JAV - Trotzdem Recht auf unbefristete Übernahme per Antrag nach der Ausbildung

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier eine Frage zur JAV.

Kann ein JAV-Mitglied, welches freiwillig während der Amtsperiode zurückgetreten ist, trotzdem einen schriftlichen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung stellen (Rücktritt Ende August 2008 - Ende der Ausbildung Anfang Juli 2009)?

Also besteht der Kündigungsschutz? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage kann man sich beziehen?

Im § 78 a BetrVG ist darüber leider nichts genaueres herauszulesen.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße
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Stichworte
auszubildendenvertretung, kündigungsschutz, rücktritt, übernahme, § 78 a betrvg

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