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Alt 07.12.2008, 10:25
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Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 1
Standard Nachtarbeit/ Nachtschichtzulage

um es kurz zu machen, folgender fall: ich arbeite seit gut einem dreiviertel jahr in einem (so glaube ich, nichttarifgebundenem) fleischverarbeitenden betrieb in niedersachsen. ich arbeite auch nachts und manchmal auch sonntag, trotzdem habe ich für diese zeit noch nie eine ausgleichszahlung bekommen. ich wollte bisher bloß nichts sagen, da ich noch in der probezeit war. ist es rechtens, dass ich weder nachtschichtzulage noch sonntagszulage bekomme? weiterhin steht auf meiner lohnabrechnung, dass ein einspruch gegen diesen spätestens 10 tage nach erhalt erfolgen muß. die frage hier: ist das i.o. oder kann ich auch jetzt noch widerspruch dagegen einlegen?

vielen dank im voraus für etwaige antworten
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Stichworte
nachtarbeit, nachtschicht, nachtschichtzulage

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