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Alt 02.12.2008, 12:03
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Sonnenblume061185 eine Nachricht über ICQ schicken Sonnenblume061185 eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung nach Arbeitsunfall

So das KSchG greift nicht, da es wohl weinger als 10 MA sind....

Ist schon gemein, wenn man sich als Arbeitnehmer noch nicht einmal wehren kann.

Ich werde mich aber eventuell nochmal von einem anderen Anwalt betraten lassen, denn ich kenne Fälle, in denen noch weinger MA angestellt waren und trotzdem gabs ne Abfindung.

Naja unsere Gesetze eben, da bleibt einem nicht mehr viel zu sagen...

Vielleicht kennt noch jemand ähnliche Fälle. Würd mich freuen, wenn ihr die hier postet.

LG
Sonnenblume
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Stichworte
arbeitsunfall, betriebsbedingt, kündigung

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