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Hallo zusammen,
Zunächst einmal folgende Rahmenbedingungen für meine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit: - Erstwohnsitz und Anstellung/regelmäßige Arbeitsstätte: Hamburg - Zweitwohnsitz und beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (April - Dezember 2008 ) : Frankfurt. Erste Aprilwoche war ich im Hotel untergebracht, anschließend dann in der eigenen Zweitwohnung. - Fast jedes Wochenende bin ich mit der Bahn zum Erstwohnsitz zurückgefahren - DHF, da eigener Hausstand am Erstwohnsitz Kontext meiner Fragen: Mein AG hat mir für die ersten 3 Monate (d.h. Apri - Juni) VMA steuerfrei und dann ab Juli abzüglich Steuer/Sozialversicherung ausbezahlt. Angesetzt wurden jeweils 24€ für >24St. und 12€ für >14St. & <24St. Abwesenheit vom Erstwohnsitz. Nun behauptet mein AG, dass man mir zu viel VMA ausbezahlt hat, und zwar beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem ich in der Zweitwohnung war - nämlich in der zweiten Aprilwoche. Er ist der Meinung, dass mir ab der zweiten Aprilwoche bis heute nur 6€ täglich (Abwesenheit vom Zweitwohnsitz) zugestanden hätten und fordert jetzt nachträglich eine Rückzahlung der angeblich überbezahlten VMA. Meine zwei Fragen: (1) Ist er im Recht? (2) Kann er diese - seiner Meinung nach - Überbezahlung einfach ohne mein Einverständnis von den Gehältern der folgenden Monaten einbehalten? Vielen Dank im Voraus! |
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