#4 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 08:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2008
Beiträge: 1.246
Standard AW: Arbeitgeber will Geld zurückfordern

Steuertechnisch ist für die Verpflegungsgeschichte wohl weniger die Art der Unterkunft (Hotel, Mietwohnung, Bett bei der Oma), sondern die Dauer der Abordnung wichtig.
Details hierzu erfragst du besser in einem Steuer-Forum.
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