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Zitat von Thomas
Hallo Günni,
es ist nicht ersichtlich, ob das Unternehmen tarifgebunden ist.
Ist es nicht, ist meine Antwort zweifelsohne richtig.
Jetzt zum § 10 des MTV IGZ-DGB.
Darin steht, dass beide Pateien nur Ansprüche für einen Monat rückwirkend gelten machen können. Also im Fall von Hagget nur das zu viel bezahlte Geld für den Monat September.
Hier der Tarifvertrag im Wortlaut:
§10 Ausschlussfrist
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeits-verhältnis in Verbindung stehen, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von einem Monat nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
M.f.G.
Thomas
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Haggett2 schrieg:
[qoute]Soweit ich sehen kann steht hier "Tarifvertrag der Mitgliedsgewerkschaften des DGB und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ e.V), bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen-, Entgelt- und Beschäftigungs-Sicherungstarifverträgen ihrer jeweils gültigen Fassung.[/quote]
Somit können wir davon ausgehen, dass der IGZ-DGB Tarif vereinbart ist.