Freizeitausgleich trotz Feiertag?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zum Thema Freizeitausgleich.
Ich bin in einer kleinen Firma im Einzelhandel angestellt. Wir haben eine 6-Tage-Woche und die Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (8 Stunden pro Tag, Samstags nur 3 Stunden). Jeden 2. Samstag bin ich eingeteilt, wir wechseln uns da ab.
Wenn ich nun Samstags arbeite, bekomme ich diese 3 Stunden als Freizeitausgleich in der Woche, den Tag kann ich frei bestimmen. Ist nun unter der Woche ein gesetzlicher Feiertag, so bekomme ich, wenn ich für den entsprechenden Samstag eingeteilt bin, diesen Freizeitausgleich nicht.
Begründet ist das so, dass der Ausgleich nur die in der Woche zuviel gearbeitete Zeit (also alles, was über 40 Stunden geht) betrifft. Wenn in der Woche ein Feiertag ist, werden die 40 Stunden ja ohnehin nicht erreicht, also ist kein Ausgleich notwendig. Das ist die Begründung meines Chefs. Klingt für mich auch soweit absolut plausibel, jedoch hat mein Azubi nun von seiner Betreuerin vom Ausbildungswerk gesagt bekommen, der Anspruch auf den Freizeitausgleich würde trotz eines Feiertages während der Woche bestehen. Und das würde sowohl Azubis als auch Angestellte betreffen. Ist diese Aussage richtig? Wie ist hier die Rechtslage? Freizeitausgleich trotz Feiertag?
Ich möchte da gerne mal Klarheit von juristischer Seite bekommen und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir da Auskunft geben könnten. Ich wüsste nicht, wo ich mich sonst hinwenden sollte.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß,
Jens
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