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Alt 01.10.2008, 11:48
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Registriert seit: 30.09.2008
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Hallo Matthias,

vieln Dank für Deine Antwort! Darf ich das dann so verstehen, dass ich trotz Feiertag einen Anspruch auf Freizeitausgleich habe, weil mir der Feiertag als ein 8Std-Tag angerechnet wird? Mein Chef sieht das nämlich so, dass, wenn ein Feiertag in der Woche ist, ich grundsätzlich keinen Anspruch auf zusätzlichen Freizeitausgleich habe, weil, aus seiner Sicht, das ja durch den Feiertag schon passiert ist. So ganz habe ich da Deine Antwort nicht verstanden. Könntest Du das nochmal erklären? Vielen Dank!

Gruß,

Jens
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Stichworte
einzelhandel, feiertag, freizeitausgleich, trotz

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