Warum haben Sie denn den Abwicklungsvertrag unterschrieben? Weil eine Abfindung dafür gezahlt wurdeß
Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung ist es, gegenseitige Ansprüche pauschal zu erledigen, also ohne Klärung im Detail und ohne der Möglichkeit zu späteren Nachforderungen. Wenn man lieber die Möglichkeit behalten möchte, eventuelle Ansprüche im Einzelnen durchzusetzen, unterschreibt man nicht (und läßt die Abfindung bleiben).
Aber es gibt auch Fälle, in denen Verträge nicht klar genug, anfechtbar oder nichtig sind. Richtig ist grundsätzlich die Überlegung:
Zitat:
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brauche ich ein Rat und werde danach ein Anwalt beauftragen, falls ich im Recht sein sollte.
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... nur die Reihenfolge ist dabei falsch. Man muß den Anwalt erst beauftragen, dann bekommt man von ihm einen Rat und weiß, ob man (seiner Meinung nach) im Recht ist. Zum Arzt geht man ja auch nicht erst dann, wenn man die genaue Diagnose schon hat, sondern läßt ihm diese feststellen. Da der Anwalt für seine Diagnose den Vertrag und die vermuteten Ansprüche
prüfen muß, wird das etwas kosten, egal ob das Ergebnis erfreulich oder unerfreulich ist. Wieviel es kostet, kann man vorher fragen.
E.D.