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Hallo,
zur Sache: Ich habe mich Montagmorgen deutlich VOR Arbeitsbeginn krankgemeldet. Die AU wurde dem Arbeitgeber fristgerecht Dienstagnachmittag überreicht. Laut Gesetz muss die Krankmeldung innerhalb von 3 Tagen vorliegen. Als ich wieder arbeiten ging, habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich Dienstags nicht ein weiteres Mal krankgemeldet habe. Ist das rechtens? Meiner Meinung nach muss ich dann nicht nochmal anrufen... Bitte nur vernünftige ANtworten von Leuten, die selbst Erfahrung mit soetwas haben, juristische Hintergründe oder sich wirklich sehr sicher sind. Wenn ich nämlich im Recht bin, fordere ich meinen Arbeitgeber dazu auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, notfalls unter Rechtsbeistand. Ich muss halt nur 100% sicher sein. |
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