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Hallo,
wir sind ein Privater Rettungsdienst und möchten die 24 Stunden Dienste aufrecht erhalten. Leider ist unserer Firma vom Gewerbeaufsichtsamt dieses Verboten worden. Wer kann uns da vielleicht weiter helfen und uns einen Anwalt Empfehlen der Erfahrung in solchen Angelegenheiten hat. Wenn wir einen Betriebsrat hätten und mit der Geschäftsleitung eine Betriesvereinbarung schließen, würde es gehen. Die Geschäftsleitung würde eine solche Betriebsvereinbarung sogar Unterschreiben nur wir haben keinen Betriebsrat sondern eine Aktive Mitarbeitervertretung. Auch die Firmenleitung würde uns 24 Stunden fahren lassen wenn sie nur könnte. Alle Kollegen samt allen Angehörigen haben eine Unterschriftenliste zusammengestellt und dem Gewerbeaufsichtsamt vorgelegt. Ist den der Wunsch von ca. 50 Mitarbeitern nicht soviel wert wie ein Betriebsrat? Im Übrigen haben wir ja auch noch die Mitarbeitervertretung. Meine Frage lautet: Eine Mitarbeitervertretung ( nicht gewählt nach dem Betriebsverfassungsgesetz ) und eine Betriebsvereinbarung von beiden Seiten Unterschrieben muß doch auch den Willen non ca. 50 Leuten zu Teil werden lassen nur weil wir keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben. Wir als Mitarbeiter wollen auch keinen den wir fühlen uns auch wohl in der Firma. Wir Arbeiten schon Jahre die 24 Stunden und jetzt dürfen wir nicht mehr nur weil wir keine Beamte sind? Bei manchen Kollegen müssen die Frauen Ihre Arbeit aufgeben wegen der Kinder und dadurch ist auch der Finanzielle Ruin wegen Hausbau oder Hauskauf vorprogrammiert. Das kann doch nicht der Wille des Gesetzgebers sein Leute die Arbeiten wollen zu Ruinieren. Mit freundlichen Grüßen Thomas |
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