Anordnung einer Dienstreise bei erhöhter Terrorgefahr
Hallo Kollegen,
angenommen ein Mitarbeiter arbeitet in einer international tätigen Ingenieurgesellschaft, wird aber langjährig fast ausschließlich nur im Innendienst eingesetzt. Der Arbeitsvertrag enthält keine besonderen Reglungen zu Dienstreisen ins Ausland.
Nun soll eine Dienstreise in ein nordafrikanisches Land angeordnet werden, für welches das auswärtige Amt deutliche Reisewarnungen ausgibt. Es werden dort in der Hauptstadt fast wöchentlich Bombenanschläge verübt.
Geht das Direktionsrecht so weit, dass die Reise angeordnet werden kann, oder muss der Mitarbeiter einer solchen Reise zustimmen, d.h. kann er auch die Zustimmung verweigern?
Gruß Torell
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