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Hallo zusammen,
wir haben einen Kollegen, der in unserem Betrieb als "einfacher" MA in einer Abteilung Ware verräumt. Er ist gelernter Handwerker. Zu seinem bestehenden Arbeitsvertrag(Eingruppie rung G2) gab es eine bis zum 30.6.08 befristete Zusatzvereinbarung (Eingruppierung L 6), da einer unserer Haushandwerker gekündigt hatte. Mündlich wurde mit dem MA vereinbart, dass er nach dieser Befristung als Haushandwerker weiter beschäftigt wird. Der Kollege soll es als eine Art Probezeit sehen, da die GL sehen möchte, ob er sich für die sehr umfangreiche Arbeit eignen würde. Wir haben gerade erfahren, dass unsere GL diesen Zusatzvertrag nochmals befristen möchte. Nun meine Frage: Wenn der Kollege am 1.Juli seine Arbeit als Handwerker ausübt, (was er ja auch soll ) ohne einen neuen befristeten Zusatzvertrag zu haben, wäre es dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Denn dieser befristete Zusatzvertrag war mit Sachgrund. Vielleicht kann mir jemand einen Hinweis geben! Danke im Voraus |
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