#6 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 20:26
Patrick
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Azubi arbeitet nach der Berufsschule

Laut BBiG sind 6 Schulstunden genausoviel wie 8 Arbeitsstunden. Da interessierts nicht, ob du vollährig bist oder nicht. Gesetz ist Gesetz und dieses besagt dass du nach 6 Stunden Schule nicht mehr arbeiten musst, da i.d.R. eine tägliche Arbeitszeit in der Ausbildung 8 Stunden nicht überschreitet.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an