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Laut BBiG sind 6 Schulstunden genausoviel wie 8 Arbeitsstunden. Da interessierts nicht, ob du vollährig bist oder nicht. Gesetz ist Gesetz und dieses besagt dass du nach 6 Stunden Schule nicht mehr arbeiten musst, da i.d.R. eine tägliche Arbeitszeit in der Ausbildung 8 Stunden nicht überschreitet.
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