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Alt 05.01.2007, 19:26
juanita
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kündigung in der probezeit

ich wurde innerhalb der probezeit gekündigt. Angekündigt wurde mir zum ende der probezeit in einem Gespräch. Ich erkrankte u nd erhielt innerhalb des Krank dann die kündigung zu einem früheren zeitpunkt als im gespräch angekündigt.
nun habe ich innerhalb der vertragszeit einige tage an urlaubsanspruch erworben, den ich nur zum teil nehmen konnte. durch die kurzfristige kündigung sind nun noch tage verblieben. meine frage ist nun ob der arbeitgeber mir diese tage auszahlen muss. ich habe das schriftlich beantragt wie auch die auszahlung der noch vorhandenen mehrarbeitsstunden.. nun hat man mich darauf verwiesen, dass die mehrarbeit nur in freizeit abgegolten wir ...wie in einem paragraph des vertrages genannt. allerdings ist dort von urlaub nicht die re4de, er wird aber zur begründund der ablehnung den urlaub auzuzahlen ebenso herangezogen.ich danke für antworten-.......gruß juanita
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