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dann ist auch keine wirksame vereinbarung über die anrechnung der urlaubstage während der freistellungsphase erfolgt. lies dir aber noch einmal deinen arbeitsvertrag durch. häufig wird das bereits dort geregelt und man überliest es gern, weil man sich zu beginn eines arbeitsverhältnisses logischerweise nicht direkt mit kündigung und freistellung beschäftigt.
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