|
|||
|
Es ging mir dem Hinweis darum:
Sobald jemand fragt, ob und ab welchem erlittenen Leid er sich denn beschweren dürfe, sucht nach er nach einem externen Maßstab. Das paßt in die Welt des Arbeitsrechts. Darüber soll (nach meinem Dafürhalten) das Wesen des Beschwers nicht ganz vergessen werden: Es kann doch nur jeder für sich zunächst feststellen, ob er leidet - also nach internem Maßstab messen. Gewiß gilt es dann, beides abzugleichen. Die Frage des Fragestellers klang mir zu sehr danach: "Darf ich mich schon beschweren?" Und zweitens erbitte ich von Probleminhabern, daß sie zunächst den ihnen möglichen Teil zur Lösung beitragen - in diesem Falle also das Stundenkonto führen. Bislang wirkt es auf mich so: "Ich weiß zwar nicht genau, welche Unbill ich genau erlitten habe, mag auch nicht exakt nachrechnen, doch will ich ich mich vorsorglich schon einmal vergewissern, ob es zum Jammern oder gar zum Klagen reicht." Und: Du hast selbstverständlich nichts überlesen. |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|