
04.01.2007, 18:48
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RE: vorbeschäftigungsverbot?
Zitat:
Original von Tios
Zitat:
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Original von utealso ein sachgrund ist ja meist leicht zu finden, wenn man einen braucht, nicht?
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Ähm nee, also so einfach ist das nun wieder nicht. Die Sachgründe sind ja vorgegeben (siehe in dem link). Da kann man nicht einfach "irgendwas" als Sachgrund nehmen.
Das ist nicht abschließend; es wird also auch noch andere Sachgründe geben. Das was im Teilzeit- und Befristungsgesetz steht, ist nur eine Aufzählung (der wohl am häufigsten vorkommenden Sachgründe).
Zitat:
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es sollte also ein sachgrund mit drinstehen im befristeten vertrag, damit das arbeitsrechtlich wasserdicht ist, ja?
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Nö, im Vertrag muss der Sachgrund nicht stehen. Hauptsache er existiert und ist vom AG nachweisbar im Streit-/Zweifelsfall.
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