#5 (permalink)  
Alt 05.01.2007, 06:15
Ziege
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: dauerhafte 6 Tage Woche

Zitat:
Original von armin
Wenn es keinen Betriebsrat gibt und der Arbeitsvertrag Überstunden zuläßt, ist die Stundenzahl durchaus im gesetzlichen Rahmen, der Arbeitszeiten von bis zu 60 Wochenstunden zuläßt.
Das kann man so nicht sagen. Gesetzlich ist dazu geregelt:

§ 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Der Arbeitgeber hat also sicherzustellen, dass diese Regelung eingehalten wird (sofern nicht ein geltender Tarifvertrag ausdrücklich längere Arbeitszeiten zuläßt). Er muß daher, wenn regelmäßig Mehrarbeit anfällt, die Arbeitszeiten dokumentieren und darauf achten, dass im Ausgleichszeitraum von 6 Monaten die tageshöchstzulässige Arbeitszeit nicht überschritten wird.

Möglicherweise enthält der Arbeitsvertrag des Fragestellers auch eine Regelung, die eine Beschäftigung an 6 Wochentagen ausschließt. In vielen Verträgen ist die 5-Tage-Woche ein Standard; wäre das hier auch so, könnte der Arbeitgeber möglicherweise nur mittels einer Änderungskündigung die 6-Tage-Woche durchsetzen.
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