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Ich verweise noch einmal auf den Vertrag. Sollte darin keine Klausel bezüglich einer Rückzahlung bei einer Kündigung enthalten sein, zahlt der AG Gehalt und 13. Gehalt. Sollte er dazu am Mittwoch nicht bereit sein, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. Da er offenbar keine gerichtliche Auseinandersetzung möchte, genügt möglicherweise schon eine sanfte Drohung den Fall juristisch prüfen zu lassen.
Gruß Wolfgang |
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