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In meinem AV steht..... Zusätzlich erhalten Sie im Dezember eine Jahresschlußvergütung in Höhe eine Monatsgehalts!!! Im Antritts- und Austrittsjahr pro rata temporis.
Da kann mir doch unser Betriebsrat net erzählen, dass ich den jährlichen Hinweisen, dass man daraus keine Regelmäßigkeit ableiten kann, widersprechen müsste. Also dann wäre mein Rechtsverständnis ja völlig verkehrt. Sorry für die späte Antwort - bin leider kränklich ;-)) |
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