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Ich muss regelmäßig einmal im Jahr eine Nachschulung als sogenannte Bescheinigung in meinem Beruf machen. Mein AG zahlt aber den Arbeitsausfall nicht.
Diese Nachschulungen finden immer unter der Woche statt daher habe ich einen Ausfall von 8 Stunden in dieser Woche. Kann mir jemand sagen wie das normal geregelt ist, habe ich einen anspruch auf Bezahlung für diesen Tag? |
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