RE: Nachschulung
es wäre schön gewesen, wenn du ein bischen mehr gesagt hättest, so kann man nur mutmaßen.
ich denke, es kommt darauf an, was im arbeitsvertrag geregelt ist. wenn diese "bescheinigung" notwendig ist, damit du deinen beruf überhaupt ausüben kannst und dies vor deiner einstellung quasi schon einstellungsvoraussetzung war, dann muss dein arbeitgeber dies nicht zwingend bezahlen.
dies ist aber eine antwort, ohne die genauen hintergründe zu kennen. besser wäre es, wenn du sagen würdest, worum es sich konkret handelt.
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