#1 (permalink)  
Alt 12.12.2006, 09:48
Carsten
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Auszahlung von Resturlaub

Hallo zusammen,

ich habe wärend der Probezeit meine Kündigung erhalten und wurde sofort vom AG freigestellt (üblicher Vorgang im Vertrieb).
Nun meine Frage: Ist der AG verpflichtet mir den entstandenen Urlaubsanspruch auszuzahlen.
Anzumerken hierbei ist, dass ich auf meinen genehmigten Urlaub im Vorfeld aus betrieblichen Gründen (hohes Arbeitsaufkommen) verzichtet habe.
Wär schön wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte.
Vielen Dank schonmal für Die Mühen.
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