#16 (permalink)  
Alt 12.12.2006, 16:56
matthias
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Auszahlung von Resturlaub

Hast du dein Zeugnis schon, wobei wenn man in der Probezeit gegangen wird ...

DU kannst einfach zum Arbeitsgericht gehen (nach dem du dem AG vielleicht nochmal einen netten Brief mit deinem Forderungen geschrieben hast) und gibst deine Forderungen als Klage auf, da brauchst du auch kein §§ zu wissen, die nehmen das schon auf da bei Gericht.
Dann wartest du mal ab was beim Einigungsgespräch rauskommt.

Dazu sagen muss man noch, wenn die Arbeitslosengeld bekommst werden dir die Urlaubsentgeltzahlungen angerechnet. D.h. für die Tage gibt es kein ALG.

Ansonsten die verkürzten Verjährungsfristen nennen sich oft "Ausschlussfristen"
MfG
Matthias
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an