Wenn Kollegen über Dich ehrenrührige Gerüchte verbreiten, kannst Du z.B. auf Unterlassung klagen. Gegen die Kollegen, nicht gegen den Arbeitgeber. Zuständig ist das Amtsgericht, man ist in der vollen Beweislast, und wenn man verliert zahlt man den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie das Gericht.
Man kann aber auch versuchen, vernünftig mit dem Problem umzugehen. Wenn eine junge und vielleicht recht gutaussehende Auszubildende von den drei Tagen, die sie im Betrieb ist, "ein bis zwei Tage davon, natürlich nicht die volle Zeit" mit dem Chef hinter verschlossenen Türen verbringt, dann können sich die älteren Kolleginnen vielleicht wirklich nicht vorstellen, was denn da alles zu besprechen ist jede Woche, bis endlich die Frage der Ausbildungsverkürzung geklärt ist. Insbesondere, wenn sie in dieser Zeit die Arbeit der Auszubildenden und des Chefs mit übernehmen müssen. Es ist auch recht ungewöhnlich, daß ein Chef sich so viel Zeit nimmt für die Betreuung einer Auszubildenden. Macht er das bei den männlichen Azubis auch so gründlich?
Aber wie gesagt, man kann unter Umständen die daraus erfolgten Mißverständnisse auch per Zivilprozeß
prüfen lassen. Oder man nimmt den Kommentar einer etwas mehr erfahrenen Frau wie Anke ernst und denkt darüber nach, wie man Konflikte entschärfen kann.
E.D.