Übertragung/Streichen von Urlaub
Hallo zusammen,
ich suche eine Rechtsprechung zum Thema Urlaub bzw. Urlaubsübertragung in das nächste Jahr.
Ergebnis dahingehend, dass der AG den Urlaub nicht in das folgende Kalenderjahr übernehmen muss, trotzdem der AN Urlaub beantragt hat und ihn aus betrieblichen Gründen nicht gewährt bekommen hat. Begründung war angeblich, dass der AN neben den beantragten Tagen noch mehrfach die möglichkeit hatte Urlaub zu nehmen, ihn aber nicht beantragt hat.
Vielleicht weiss ja jemand von Euch was.
Danke und Grüsse
Hannes
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