Zitat:
Original von eins zwei drei
Du musst die Arbeitskraft bereitstellen( zu Arbeitsbeginn beim Chef auftauchen)
erst wenn dir dann sagt er hat keine Arbeit für dich kannst du ihn auf den Annahmeverzug hinweisen.
eins zwei drei
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Und wann ist der Arbeitsbeginn, wenn man gar nicht erst zum Dienst eingeteilt wird?
E.D.