|
|||
|
Hallo und Guten Tag,
Darf man in einem gewerblichen Betrieb gänzlich allein arbeiten ? Ich meine tasächlich allein, im ganzen Betrieb ! Näher = in der Produktion eines gewerblichen Betriebes; an einer Füllmaschine. Chemische Industrie. Fall : An einem Samstag wurde in der Produktion gearbeitet. Nach 6-7 Stunden waren alle Mitarbeiter gegangen, bis auf einen, der meinte das die Arbeit an der Füllmaschine noch erledigt werden müsse, eben auch selbst dann, wenn er ganz allein im Betrieb ist. Ich meine, das dies die BG nicht erlauben würde, da kein Versicherungsschutz bestehen würde. Oder ? Ganz davon abgesehen, das wenn etwas passiert; wer sollte dann demjenigen helfen ? Ich hoffe auf rechtskundige Antwort, Danke ! |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|