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Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich bin arbeitslos und habe mich bei div. Firmen vorgestellt. Bei Firma "M" muss ich am Montag bescheid geben ob ich Interesse habe. Heute war ich aber auch zu einem Vorstellungsgespräch bei Firma "P". Diese Stelle gefällt mir aus div. Gründen besser. Firma "P" kann sich aber erst nächsten Freitag entscheiden und mir bescheid geben. Es sind unbefristete Vollzeitarbeitsplätze. 1. Wenn ich am Montag der Firma "M" eine Zusage erteile, ich aber erwähne das ich nochmal im einzelnen die finanzielle Seite monatl. mit Ihnen besprechen möchte. Ist das eine verbindl. Zusage? 2. Ab wann gilt eine mündl. Vereinbarung als verbindlicher Arbeitsvertrag? Ich dachte eigentl. nur ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist verbindlich, aber ich habe hier unter "Nachgefragt" folgendes gefunden: Seit 1995 gibt es das sog. Nachweisgesetz. Demnach muss der Arbeitgeber innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen aushändigen, wenn diese nicht bereits in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert sind. Rechtswirksam ist aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne einen solchen Nachweis. Vielen Dank! Petra |
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