Arbeitszeiten bei Teilzeitvertrag
Hallo zusammen,
ich arbeite in Teilzeit mit einem BAT-Vertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,25 Stunden. Es gibt im Vertrag keine Vereinbarung über die tägliche Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wird allerdings per Stempelkarte erfasst, und es werden mir jeden Tag 3,51 Stunden abgezogen, bzw. so viel angerechnet, wie ich tatsächlich arbeite.
Nun arbeite ich seit drei Jahren jede Woche drei bis vier Tage, je nach Anforderung fünf bis sechs Stunden täglich. Kann mein Arbeitgeber nun bestimmen, dass ich meine Arbeitszeit auf drei Tage aufteilen muss und an ein oder zwei Tagen die Woche von 8 bis 17 Uhr 15 arbeiten muss? Da ich noch andere Verpflichtungen habe, kann ich so einen langen Arbeitstag nämlich nicht einrichten.
Vielen Dank für eine Antwort!
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