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Irgendwo sah ich kürzlich eine Nachricht über ein Urteil, das in etwa besagte:
wenn bei einer befristeten Beschäftigung der Arbeitgeber sich kurz vor Ablauf so verhält, daß der Arbeitnehmer von einer Verlängerung ausgehen muß, kann sich der Arbeitgeber nicht mehr auf die Befristung berufen. Aber ich weiß nicht mehr wo das stand. Kennt jemand eine Quelle dazu? E.D. |
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