RE: Kündigungsfrist
Tom, als ich "woertlich" schrieb, meinte ich wirklich den <b>exakten Wortlaut</b> Deines AVs bzw. der Passage ueber Kuendigungsfriste.
Es macht einen Unterschied, ob da von arbeitgeberseitiger Kuendigungsfrist, beidseitiger Kuedigungsfrist oder der eines TV geschreiben wird. Ein TV kann naemlich auch gelten, falls ein derartiger Verweis im AV steht.
Also mach Dir bitte die Muehe und tippe die drei Saetze ab, so viel kann es ja nicht sein, wenn das ein "ganz einfach und kurzgeschiebener Arbeitsvertrag" ist.
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