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Jens,
die Kündigung ist je eine einseitige Willenserklärung. Da kann Dein Chef auch reinschreiben, daß das Wasser die Rinne raufläuft. Recht hat er deshalb noch lange nicht. Solange Du nicht auch auf Deine Rechte (rechtskräftig) verzichtest, mutzt diese Formulierung gar nichts. Du hast also selbstverständlich Anrecht auf Lohn , Urlaub usw. bis zu Deinem Ausscheiden. Gruß Ende |
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