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Das neue Gesetz zum Erziehungsgeld tritt am 01.01.2001 in Kraft und gilt für Kinder ab Geburtsjahrgang 2001.
Heißt das, daß eine Frau, die noch im Jahr 2000 entbindet, ihre zulässige Teilzeitarbeit ab dem Jahr 2001 nicht auf 30 Wochenstunden ausdehnen kann? Vielen Dank Barbara Baader |
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