#1 (permalink)  
Alt 31.07.2000, 15:18
Barbara Baader
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Erziehungsgeld

Das neue Gesetz zum Erziehungsgeld tritt am 01.01.2001 in Kraft und gilt für Kinder ab Geburtsjahrgang 2001.
Heißt das, daß eine Frau, die noch im Jahr 2000 entbindet, ihre zulässige Teilzeitarbeit ab dem Jahr 2001 nicht auf 30 Wochenstunden ausdehnen kann?

Vielen Dank

Barbara Baader
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