RE: Urlaubsanspruch ohne Arbeitsvertrag
Leider hat der Arbeitgeber recht. Wenn nichts weiter vereinbart worden ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Dieses bestimmt in § 3 dass der Urlaub 24 Werktage beträgt, wobei das Gesetz dabei bereits von der sechs Tage Woche ausgeht.
Hinsichtlich der Überstunden besteht, wenn hierzu nichts vereinbart ist, keine Verpflichtung diese unentgeltlich zu leisten.
Mullemaus schrieb:
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Hilfe! Mein Freund arbeitet als Monteur in einem Reifenhandel. Er arbeitet regulär 6 Tage pro Woche, 49 Stunden(!). Er bekommt ein Festgehalt (lächerlich wenig). Überstunden, die vor allem im Winter sehr oft und lange anfallen, werden nicht bezahlt. Sein Chef hat ihm jetzt erklärt, daß ihm nur 24 Tage pro Jahr Urlaub zuständen. Da ich das nicht glauben kann, hoffe ich, daß Ihr mir weiterhelfen könnt. Leider hat er keinen Arbeitsvertrag.
Bitte um schnelle Antworten! Danke!
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