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eigentlich sind diese Fragen Gegenstand von Tarifverträgen. Einzige mir bekannte gesetzliche ist § 616 BGB "vergütungspflicht trotz vorübergehnder Dienstverhinderung". Laut Kommentierung (Palandt Randnummer () stellt die "Niederkunft der Ehefrau" einen solchen Grund dar.
Das ist aber Rechtsprechung, kann also auch durchaus anders ausgelegt werden. |
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