RE: Unterzeichnung eines Angestelltenvertrages
1. Klausel: Es wird häufig vereinbart, daß eine Küdnigung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht möglich ist. Dies hätte zur Folge, daß eine heute ausgesprochene Kündigung des unterschriebenen Vertrages erst mit Ablauf der ersten 14 Tage der Probezeit wirksam würde.
Sind Sie sicher, daß diese Klausel nicht in Ihrem Vertrag enthalten ist? Die Probezeitklausel meine ich nicht damit.
2. Den zweiten Teil Ihrer Anfrage habe ich nicht ganz verstanden. Wie dem auc sei: In zwei Arbeitsverhältnissen zu stecken ist rechtlich zwar möglich, allerdings geraten Sie in ein heilloses Abrechnungsdurcheinander.
Sehen Sie zu, klare Verhältnisse zu schaffen. Das setzt voraus, daß Sie eine Entscheidung fällen!
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