#4 (permalink)  
Alt 31.07.2000, 14:03
Berta
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Unterzeichnung eines Angestelltenvertrages

1. Klausel: Es wird häufig vereinbart, daß eine Küdnigung vor Aufnahme der Tätigkeit nicht möglich ist. Dies hätte zur Folge, daß eine heute ausgesprochene Kündigung des unterschriebenen Vertrages erst mit Ablauf der ersten 14 Tage der Probezeit wirksam würde.

Sind Sie sicher, daß diese Klausel nicht in Ihrem Vertrag enthalten ist? Die Probezeitklausel meine ich nicht damit.

2. Den zweiten Teil Ihrer Anfrage habe ich nicht ganz verstanden. Wie dem auc sei: In zwei Arbeitsverhältnissen zu stecken ist rechtlich zwar möglich, allerdings geraten Sie in ein heilloses Abrechnungsdurcheinander.

Sehen Sie zu, klare Verhältnisse zu schaffen. Das setzt voraus, daß Sie eine Entscheidung fällen!
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an