Einladung zur Betriebsratssitzung
Ich habe als BR-Vorsitzender folgende Frage :
Hintergrund : Beschlüsse auf nicht vorschriftsmäßig eingeladenen Betriebsratssitzungen sind unwirksam.
Beispiel : Ich erfahre telefonisch eine halbe Stunde vor der Betriebsratssitzung, daß ein eingeladenes BR-Mitglied verhindert ist. Das Ersatzmitglied ist in der Firma anwesend und wird von mir kurzfristig telefonisch eingeladen. Das Ersatzmitglied hat Zeit und kommt.
Hätte ich nicht versucht - in der verbleibenden halben Stunde - das Ersatzmitglied telefonisch oder mündlich zu erreichen, wäre dann ein Beschluß in der BR-Sitzung rechtsunwirksam gewesen ?
Gibt es Fristen, innerhalb derer eine Ladung des Ersatzmitglieds versucht werden muß (telefonisch ?, schriftlich ?, per Email ?) damit die Einladung vorschriftsmäßig ist ?
MfG kurt
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