RE: Einladung zur Betriebsratssitzung
Hallo Kurt,
du mußt zwischen ordentlichen Mitgliedern und Nachrückern unterscheiden.
Während das Mitglied(mit Tagesordnung) rechtzeitig zu laden ist, kann der Nachrücker (ohne Tagesordnung) auch kurzfristig einspringen. Was rechtzeitig ist, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Das müßt ihr schon für euch entscheiden. Fristen gibt es keine.
Der Nachrücker kann sogar während der Sitzung geholt werden, wenn dies möglich ist. Beispiel ein ord. Mitglied muß die Sitzung vorzeitig verlassen.
Macht doch eine Jahres-/Halbjahresplanung mit den regulären Sitzungsterminen. Teilt dies auch eurem Arbeitgeber mit, so kann er sich darauf einstellen und auch Anhörungen, Monatsgespräch etc. planen. Bei aussergewöhnlichen Anlässen kann dann immer noch zu zusätzlichen Sitzungen geladen werden.
Uaf gar keinen Fall würde ich eine Frist festlegen, ab der man nicht mehr laden muß. Ist ein Mitglied verhindert, so ist zumindest der Versuch zu machen den Nachrücker zu erreichen. Immer der Liste nach. Dies würde ich dokumentieren (Wen wann und wie versucht zu erreichen) Können die Nachrücker nicht sind die Beschlüsse wirksam. Anders sieht es mit falschen Nachrückern aus.
Gruß
Andreas
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